Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld
von krude » Fr 25. Nov 2011, 16:06
Nachbarschaft Am Beckshof
Termin Informationsveranstaltung
Liebe Nachbarn:
Zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie so zahlreich zu dem Termin mit der Stadtverwaltung zusammengekommen sind.
Ich möchte die besprochenen Inhalte der Vollständigkeit halber zusammenfassen:
Die Stadt Krefeld, vertreten durch Herrn Beyer und Herrn Dr. Böttges, beabsichtigt, auch gegen die Bedenken der Anlieger, den Umbau zur verkehrsberuhigten Zone durchzuführen.
Die dargelegten Punkte im Wesentlichen:
1) Die Stadt hat in den neunziger Jahren eine entsprechende Stadtteilplanung vorgelegt, diese werde jetzt umgesetzt.
2) Die Stadt sieht in der Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere durch „Gleichberechtigung“ der Fußgänger mit dem Kraftfahrzeugverkehr.
3) Speziell für das Altenheim sei eine verkehrsberuhigte Zone von Vorteil.
4) Ziel dieser Massnahme soll keinesfalls sein, den Durchgangsverkehr in irgend einer Weise umzuleiten. Dies sei nicht Grundlage für eine Verkehrsberuhigung.
5) Die Stadt Krefeld würde im entsprechenden Verteilverfahren voraussichtlich (!) von einer Anliegerbeteiligung in Höhe von 50% der Baukosten ausgehen.
6) Eine genaue Verteilung auf die Anlieger könne wegen der umfangreichen Berechnungsgrundlagen keinesfalls vor Abschluss der Bauarbeiten erfolgen.
7) Die von den SWK geplante Kanalverlegung erfordert eine Strassenöffnung von etwa einem Meter Breite entlang der gesamten Strasse.
8) Die hierbei anzurechnenden Wiederherstellungskosten, durch die SWK zu tragen, liegen nach dem festen Verteilungsplan bei etwa € 20.000,--.
9) Parkplätze seien in ausreichendem Masse vorhanden. Die im vorgelegten Bauplan wegfallenden 3 Parkplätze im östlichen Teil der Strasse sollen nach Möglichkeit dennoch erhalten bleiben. Der Parkplatz fällt als öffentliche Verkehrsfläche aus dem Verteilerschlüssel raus.
10) Die Pflasterung der Strasse soll nach modernsten Gesichtpunkten verlegt werden.
11) Inwieweit die Stadt nach Umwidmung im Winter Schnee räumt, soll noch geprüft werden.
Bar jeglicher verwaltungstechnischer Finessen stellt sich die voraussichtliche Kostenlast für die Anlieger wie folgt dar:
Baukosten etwa € 200.000,--.
Einen Abzug der anteiligen SWK- Kosten lasse ich zu Gunsten der üblichen Kostensteigerungen mal aussen vor.
Anliegeranteil vorbehaltlich einer anderen Entscheidung durch die Stadt: 50% = € 100.000,--.
Strassenlänge etwa 144m, entsprechend 288m Anlieger, abzüglich Parkplatzanteil ca. 50m verblei-ben 238m, also etwa € 420,-- pro Meter Strassenfront.
Die tatsächlichen Kosten können je nach Grundstücksgrösse und Nutzung wesentlich abweichen!
Grob gefasst hierbei: Kein Garten=billiger, Garten=teurer, Altenheim=viel teurer.
Unabhängig von der durch unseren Antrag in der Bezirksvertretung nunmehr (voraussichtlich) wesentlich geringeren Bemessungsgrundlage bleibt die Nachbarschaft jedoch bei der Ablehnung des Umbaus.
Unsere Gründe im Wesentlichen:
1) Es ist für uns Anlieger nicht schlüssig darzulegen, warum ein in den 90ern beschlossenes Konzept ohne Anpassung insbesondere an die wirtschaftliche Lage der Stadt zwangsweise durchgezogen werden muss.
2) Die „Gleichberechtigung“ im Verkehr nützt demjenigen, der nicht im Auto ist, im Zweifelsfall gar nichts. §3 Abs.1 Satz 2 der StVo gibt jedem Verkehrsteilnehmer vor: „Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Also ist in den beengten Passagen an den Enden der Strasse bereits jetzt Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Der Kraftfahrer, der sich jetzt nicht daran hält, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in einer verkehrsberuhigten Zone nicht langsamer werden.
3) Auch die Leiterin des Altenheimes gibt zu bedenken, dass die Einrichtung einer verkehsberuhigten Zone ihrer Meinung nach nicht von Vorteil für die Bewohner wäre.
4) Weiterhin sind wir, auch gegen die Verwaltungsmeinung, der Ansicht, dass ein verkehrsberuhigter Bereich sich auch durch beruhigten Verkehr auszeichnen sollte. Die Geschwindigkeitsüberwachung kann und wird nicht durchsetzbar sein, entsprechende Erfahrungen liegen zum Beispiel auf der Josef- Heinrich Strasse und auf der Fette Henn reichlich vor. Der Durchgangsverkehr bleibt mangels Alternative auch. Also bleibt per Saldo nur die Namensänderung, aber keine Beruhigung.
5) Inwieweit die Stadt im Nachgang tatsächlich bei den genannten (nicht zugesicherten!) 50% bleibt, ist nicht abzusehen. Das Kostenrisiko für die Anliegergemeinschaft schwankt somit zwischen € 90.000 und € 144.000. Bei so ungenau zu kalkulierenden Kosten würde kein privater Bauherr irgendein Projekt angehen. Mit dem Geld anderer ist´s da schon leichter.
6) Nach Aussage der Stadt könne eine genaue Verteilung der Anteile auf die Anlieger erst nach Abschluss der Baumassnahme vorgenommen werden. Die Berechnung richte sich unter anderem nach Strassenfront, Grundstücksgrösse, Nutzung, umbauten Raum. Hier wird neben dem o.g. Risiko aus der Bandbreite der Kosten für die Anliegerschaft noch ein spezielles Risiko für jeden einzelnen Anlieger geschaffen. Konkret: Bin ich kreditwürdig genug oder muss ich mein Haus verkaufen, um die Anliegergebühren zu zahlen. Eine Finanzplanung für den Einzelnen ist nicht möglich. Es ist unverständlich, dass die Stadt vorab nicht in der Lage sein soll, den Verteilungsschlüssel zu präzisieren. Die entsprechenden Grundlagen sind der Stadt bekannt. Auch ohne eine feste Bausumme muss eine prozentuale Zurechnung bereits vorab möglich sein.
7) Bisher sind wir von einer Öffnung der gesamten Strasse durch die SWK ausgegangen, im Zuge derer die Strasse „bei Gelegenheit“ umgebaut werden soll. Nach Auskunft der Stadt soll durch die SWK aber nur ein etwa einen Meter breiter Graben ausgehoben werden. Eine besondere Gelegenheit zum Umbau stellt sich somit keinesfalls dar. Hier bietet sich allerdings für die Stadt in Zeiten angespannter Haushaltslage die Chance, € 180.000,-- an eigenem und Bürgergeld einzusparen, indem man dem Wunsch der Anlieger entspricht und sich auf die Kanalerneuerung durch die SWK beschränkt.
8) Für den einfach denkenden Bürger ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn Strassenbau von einem Meter Breite im konkreten Fall etwa € 20.000,-- kosten soll (Erstattungsbeitrag der SWK) , die gesamte Strasse mit maximal 4 Meter Breite nachher aber € 176.000,--.
9) Über die ausreichende Parkplatzsituation mag sich jeder ein eigenes Bild machen. Am Besten mit dem Auto. Aus der Sicht aller Anlieger, die nicht stolzer Eigentümer einer Garage sind, ist Parkplatzmangel jedenfalls vorhanden. Ebenso ist es mit den Mitarbeitern des Altenheimes, die auf der Suche nach zulässigen Parkplätzen nicht besser dastehen. Auch ohne Wegfall von drei weiteren Plötzen bleibt die Lage angespannt.
10) Die „modernsten“ Pflasterungsmethoden lassen sich auf den etwas weniger frequentierten Strassen Fette Henn und Josef- Heinrich Strasse eingehend bewundern. Selbst mit dem Fahrrad ist dort auch nach Nachbesserung nicht klackerfrei zu fahren. Die Lärmbelästigung für die Anwohner wird wesentlich steigen. Insbesondere natürlich in den Nachtstunden, wenn kein Fußgänger das Tempo limitiert. Die Stadt sollte planungstechnische Fehlentscheidungen nicht durch blosse Wiederholungen richtiger erscheinen lassen.
11) Die Schneeräumpflicht der Stadt soll noch geprüft werden. Soweit die Strasse durch die Umwidmung aus der Räumung durch die Stadt rausfällt, wird hier ein wesentlicher Gefahrenpunkt neu geschaffen. Eine Räumung der Gehsteige durch die Anwohner ist vollkommen sinnfrei, wenn der Strassenverkehr den nicht geräumten Schnee mangels echter Bordsteinkante fröhlich platschend auf die Gehsteige befördert. Die angestrebte Erleichterung für die Fußgänger verkehrt sich hier ins Gegenteil.
Wir haben jetzt nur die Möglichkeit, die Bezirksvertreter aufzufordern, den Antrag der Stadt zur Umwidmung abzulehnen. Da diese bereits in der Sitzung Ende September interfraktionelle Einigkeit mitgeteilt haben, geht es hier im wesentlichen um Umstimmung einer einmal gefassten Meinung. Soweit einzelne Anlieger persönliche Kontakte zu unseren Bezirksvertretern haben, möchte ich sie bitten, das persönliche Gespräch zu Umstimmung zu nutzen.
Argumente haben wir zur Genüge, jeder einzelne Punkt der Stadtverwaltung kann von uns vernünftig widerlegt werden.
Wesentlich dürfte hier neben dem Kostenaspekt der Punkt 7 sein. Es ist eben nicht die gesamte Strasse zwingend abzureissen, also ist die Gelegenheit zum Umbau gar nicht so günstig, wie die Stadt gerne darstellen möchte.
Ich werde in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag an die Bezirksvertreter formulieren und, wie den ersten Antrag auch, nach Möglichkeit von den Anliegern mit unterzeichnen lassen.
Desweiteren werde ich, um den öffentlichen Druck auszunutzen, wiederum die Presse mit entspre-chenden Informationen versorgen. Der gestrige Artikel in der Rheinischen Post ist auch auf diesem Wege zustande gekommen.
Soweit noch Ideen, Vorschläge oder übersehene Punkte auffallen, bitte ich darum, mit meinem Sohn Kontakt aufzunehmen, damit entsprechende Änderungen noch abgestimmt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Krudewig
Lieben Gruß,
Stephan
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