Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Hier kann alles rein, was euch aufregt, ärgert oder fassungslos macht!

Moderator: Nesa

Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Fr 25. Nov 2011, 15:19

Neues aus Schildau:

Die Stadtwerke Krefeld (Tochterfirma der Stadt Krefeld) muss in der Strasse "Am Beckshof" in Krefeld-Hüls Sanierungsarbeiten an den Rohren durchführen.
Dummerweise soll die Strasse nachher wieder vernünftig sein, das kostet die Stadtwerke ca. 200.000 Euro.
Was wiederum irgendwie den Stadtsäckel belasten würde.

Kein Problem für die findigen Krefelder Politiker: Man muß einfach die entsprechende Strasse als Spielstrasse umwidmen, schon kann ein Großteil der Kosten auf die Anlieger umgelegt werden.

Spielstrasse?

Tolle Sache! Aber auf einer Strasse, an der nur zwei Kinder wohnen? An einer Strasse, deren eine Seite komplett ein großes Altersheim beherbergt? Einer Strasse, die den einzigen großen Parkplatz der Hülser Innenstadt hat? Einer Strasse, die eine von zwei Zufahrten zum Krankenhaus ist? Und auch die einzige Zufahrt zur Konventstrasse und zur Kleverstrasse?

Bild
Links das Altenheim, rechts der große Parkplatz. Hier will die Stadt Krefeld
gegen den Willen aller Anwohner eine kostenpflichtige Spielstrasse durchbringen.


Okay, das klingt alles sehr unsinnig, ein normal denkender Mensch mit einem Minimum an Verstand wird sicherlich zu der Überzeugung gelangen, die Strasse, übrigens eine 30-km/h-Zone, kann ruhig so bleiben. Nicht so die Politiker der Region.

Warum nicht? Nun, wenn die Stadtwerke nur 100.000 Euro sparen, kann damit ja wieder ein Posten im Aufsichtsrat vergeben werden. Und der Posten ist immer mit einem Politiker besetzt.

Um das alles noch einfacher durchzusetzen, hat die Stadt mehr oder weniger heimlich die Termine vorgezogen, die zur Entscheidung nötig sind. Die Herrschaften von Rat und Verwaltung haben es anscheinend sehr eilig, die Sache schnell in trockene Tücher zu bringen. Das diese Vorgehensweise des Rates und der Stadt Krefeld keine Ausnahme und kein Einzelfall sind, zeigt ein Blick in die Vergangenheit: Da wird Ackerland zu Bauland, bevor es für einen Millionenbetrag verkauft wird, und zufällig ist der Besitzer Verwandter eines Ratsmitgliedes. Da wird LKW - Schwerlastverkehr gegen den Willen vieler besorgter Eltern an einer Schule vorbeigeleitet, weil vorher gemauschelt wurde...Nur zwei von unzähligen Beispielen der Vorgehensweise in Krefeld. Und da ist es auch egal, wenn die Gerichte in Düsseldorf Strafen verhängen, es wird einfach über die Köpfe der Bürger weitergemacht...
Lieben Gruß,

Stephan

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Fr 25. Nov 2011, 15:34

Dazu die Rheinische Post:

Krefeld
Anwohner gegen Straßenumbau
VON MARIO FUCHS - zuletzt aktualisiert: 23.11.2011

Krefeld (RP). Die winzige Tempo-30-Straße Am Beckshof im Hülser Ortskern soll zur verkehrsberuhigten Zone umgebaut werden. Die Anlieger halten das für einen Trick der Stadt, um auf diese Weise die Anlieger an den Kosten für die Kanal-Erneuerung zu beteiligen.

Die Anwohner der Straße Am Beckshof wehren sich gegen den geplanten Umbau ihrer Straße in eine verkehrsberuhigte Zone ("Spielstraße"). Im Rahmen von Kanalarbeiten der SWK soll das nach Plänen der Verwaltung geschehen. Auf der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung äußerten die Anwohner ihren Unmut über das Vorhaben.

Sie hatten erst durch einen Zufall von den Plänen erfahren.

der gesamte Artikel:

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Fr 25. Nov 2011, 15:37

Die Westdeutsche Zeitung berichtet:

Am Beckshof - Anwohner fühlen sich von der Stadt ausgetrickst
Leser-Kommentare: 2

Am Beckshof: Sollte die Spielstraße kommen, wäre das mit Kosten für die Nachbarschaft verbunden.



Hüls

Bald eine Spielstraße? Am Beckshof liegt im Ortskern von Hüls.

Krefeld-Hüls. Die Straße „Am Beckshof“ in Hüls zur verkehrsberuhigten Zone umzuwandeln, stößt bei den Anliegern weiterhin auf Unverständnis. Sie fühlen sich ausgetrickst und abgezockt.

„Am Beckshof ist eine der beiden Hauptzufahrtstraßen zur Helios-Klinik und beheimatet neben dem Altenheim einige wenige Privathäuser sowie den größten Parkplatz im Hülser Stadtzentrum“

zum kompletten Artikel:

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Fr 25. Nov 2011, 15:42

Die Westdeutsche Zeitung entsendet ihr WZ-Mobil zur Straße Am Beckshof

Krefeld. Der Plan, den Verkehr an der Straße Am Beckshof zu beruhigen, erzürnt die Anwohner.

Am WZ-Mobil wird das Thema am Mittwoch, von 16 bis 17 Uhr, am Parkplatz an der StrassenMitte diskutiert.

Wer nicht kommen kann, sende seine Meinung per Fax an 855-2824, oder per E-Mail an: stadtteile@wz-krefeld.de

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Fr 25. Nov 2011, 16:06

Nachbarschaft Am Beckshof

Termin Informationsveranstaltung





Liebe Nachbarn:


Zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie so zahlreich zu dem Termin mit der Stadtverwaltung zusammengekommen sind.

Ich möchte die besprochenen Inhalte der Vollständigkeit halber zusammenfassen:

Die Stadt Krefeld, vertreten durch Herrn Beyer und Herrn Dr. Böttges, beabsichtigt, auch gegen die Bedenken der Anlieger, den Umbau zur verkehrsberuhigten Zone durchzuführen.
Die dargelegten Punkte im Wesentlichen:
1) Die Stadt hat in den neunziger Jahren eine entsprechende Stadtteilplanung vorgelegt, diese werde jetzt umgesetzt.
2) Die Stadt sieht in der Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere durch „Gleichberechtigung“ der Fußgänger mit dem Kraftfahrzeugverkehr.
3) Speziell für das Altenheim sei eine verkehrsberuhigte Zone von Vorteil.
4) Ziel dieser Massnahme soll keinesfalls sein, den Durchgangsverkehr in irgend einer Weise umzuleiten. Dies sei nicht Grundlage für eine Verkehrsberuhigung.
5) Die Stadt Krefeld würde im entsprechenden Verteilverfahren voraussichtlich (!) von einer Anliegerbeteiligung in Höhe von 50% der Baukosten ausgehen.
6) Eine genaue Verteilung auf die Anlieger könne wegen der umfangreichen Berechnungsgrundlagen keinesfalls vor Abschluss der Bauarbeiten erfolgen.
7) Die von den SWK geplante Kanalverlegung erfordert eine Strassenöffnung von etwa einem Meter Breite entlang der gesamten Strasse.
8) Die hierbei anzurechnenden Wiederherstellungskosten, durch die SWK zu tragen, liegen nach dem festen Verteilungsplan bei etwa € 20.000,--.
9) Parkplätze seien in ausreichendem Masse vorhanden. Die im vorgelegten Bauplan wegfallenden 3 Parkplätze im östlichen Teil der Strasse sollen nach Möglichkeit dennoch erhalten bleiben. Der Parkplatz fällt als öffentliche Verkehrsfläche aus dem Verteilerschlüssel raus.
10) Die Pflasterung der Strasse soll nach modernsten Gesichtpunkten verlegt werden.
11) Inwieweit die Stadt nach Umwidmung im Winter Schnee räumt, soll noch geprüft werden.




Bar jeglicher verwaltungstechnischer Finessen stellt sich die voraussichtliche Kostenlast für die Anlieger wie folgt dar:
Baukosten etwa € 200.000,--.
Einen Abzug der anteiligen SWK- Kosten lasse ich zu Gunsten der üblichen Kostensteigerungen mal aussen vor.
Anliegeranteil vorbehaltlich einer anderen Entscheidung durch die Stadt: 50% = € 100.000,--.
Strassenlänge etwa 144m, entsprechend 288m Anlieger, abzüglich Parkplatzanteil ca. 50m verblei-ben 238m, also etwa € 420,-- pro Meter Strassenfront.
Die tatsächlichen Kosten können je nach Grundstücksgrösse und Nutzung wesentlich abweichen!
Grob gefasst hierbei: Kein Garten=billiger, Garten=teurer, Altenheim=viel teurer.

Unabhängig von der durch unseren Antrag in der Bezirksvertretung nunmehr (voraussichtlich) wesentlich geringeren Bemessungsgrundlage bleibt die Nachbarschaft jedoch bei der Ablehnung des Umbaus.

Unsere Gründe im Wesentlichen:
1) Es ist für uns Anlieger nicht schlüssig darzulegen, warum ein in den 90ern beschlossenes Konzept ohne Anpassung insbesondere an die wirtschaftliche Lage der Stadt zwangsweise durchgezogen werden muss.
2) Die „Gleichberechtigung“ im Verkehr nützt demjenigen, der nicht im Auto ist, im Zweifelsfall gar nichts. §3 Abs.1 Satz 2 der StVo gibt jedem Verkehrsteilnehmer vor: „Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Also ist in den beengten Passagen an den Enden der Strasse bereits jetzt Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Der Kraftfahrer, der sich jetzt nicht daran hält, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in einer verkehrsberuhigten Zone nicht langsamer werden.
3) Auch die Leiterin des Altenheimes gibt zu bedenken, dass die Einrichtung einer verkehsberuhigten Zone ihrer Meinung nach nicht von Vorteil für die Bewohner wäre.
4) Weiterhin sind wir, auch gegen die Verwaltungsmeinung, der Ansicht, dass ein verkehrsberuhigter Bereich sich auch durch beruhigten Verkehr auszeichnen sollte. Die Geschwindigkeitsüberwachung kann und wird nicht durchsetzbar sein, entsprechende Erfahrungen liegen zum Beispiel auf der Josef- Heinrich Strasse und auf der Fette Henn reichlich vor. Der Durchgangsverkehr bleibt mangels Alternative auch. Also bleibt per Saldo nur die Namensänderung, aber keine Beruhigung.
5) Inwieweit die Stadt im Nachgang tatsächlich bei den genannten (nicht zugesicherten!) 50% bleibt, ist nicht abzusehen. Das Kostenrisiko für die Anliegergemeinschaft schwankt somit zwischen € 90.000 und € 144.000. Bei so ungenau zu kalkulierenden Kosten würde kein privater Bauherr irgendein Projekt angehen. Mit dem Geld anderer ist´s da schon leichter.
6) Nach Aussage der Stadt könne eine genaue Verteilung der Anteile auf die Anlieger erst nach Abschluss der Baumassnahme vorgenommen werden. Die Berechnung richte sich unter anderem nach Strassenfront, Grundstücksgrösse, Nutzung, umbauten Raum. Hier wird neben dem o.g. Risiko aus der Bandbreite der Kosten für die Anliegerschaft noch ein spezielles Risiko für jeden einzelnen Anlieger geschaffen. Konkret: Bin ich kreditwürdig genug oder muss ich mein Haus verkaufen, um die Anliegergebühren zu zahlen. Eine Finanzplanung für den Einzelnen ist nicht möglich. Es ist unverständlich, dass die Stadt vorab nicht in der Lage sein soll, den Verteilungsschlüssel zu präzisieren. Die entsprechenden Grundlagen sind der Stadt bekannt. Auch ohne eine feste Bausumme muss eine prozentuale Zurechnung bereits vorab möglich sein.
7) Bisher sind wir von einer Öffnung der gesamten Strasse durch die SWK ausgegangen, im Zuge derer die Strasse „bei Gelegenheit“ umgebaut werden soll. Nach Auskunft der Stadt soll durch die SWK aber nur ein etwa einen Meter breiter Graben ausgehoben werden. Eine besondere Gelegenheit zum Umbau stellt sich somit keinesfalls dar. Hier bietet sich allerdings für die Stadt in Zeiten angespannter Haushaltslage die Chance, € 180.000,-- an eigenem und Bürgergeld einzusparen, indem man dem Wunsch der Anlieger entspricht und sich auf die Kanalerneuerung durch die SWK beschränkt.
8) Für den einfach denkenden Bürger ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn Strassenbau von einem Meter Breite im konkreten Fall etwa € 20.000,-- kosten soll (Erstattungsbeitrag der SWK) , die gesamte Strasse mit maximal 4 Meter Breite nachher aber € 176.000,--.
9) Über die ausreichende Parkplatzsituation mag sich jeder ein eigenes Bild machen. Am Besten mit dem Auto. Aus der Sicht aller Anlieger, die nicht stolzer Eigentümer einer Garage sind, ist Parkplatzmangel jedenfalls vorhanden. Ebenso ist es mit den Mitarbeitern des Altenheimes, die auf der Suche nach zulässigen Parkplätzen nicht besser dastehen. Auch ohne Wegfall von drei weiteren Plötzen bleibt die Lage angespannt.
10) Die „modernsten“ Pflasterungsmethoden lassen sich auf den etwas weniger frequentierten Strassen Fette Henn und Josef- Heinrich Strasse eingehend bewundern. Selbst mit dem Fahrrad ist dort auch nach Nachbesserung nicht klackerfrei zu fahren. Die Lärmbelästigung für die Anwohner wird wesentlich steigen. Insbesondere natürlich in den Nachtstunden, wenn kein Fußgänger das Tempo limitiert. Die Stadt sollte planungstechnische Fehlentscheidungen nicht durch blosse Wiederholungen richtiger erscheinen lassen.
11) Die Schneeräumpflicht der Stadt soll noch geprüft werden. Soweit die Strasse durch die Umwidmung aus der Räumung durch die Stadt rausfällt, wird hier ein wesentlicher Gefahrenpunkt neu geschaffen. Eine Räumung der Gehsteige durch die Anwohner ist vollkommen sinnfrei, wenn der Strassenverkehr den nicht geräumten Schnee mangels echter Bordsteinkante fröhlich platschend auf die Gehsteige befördert. Die angestrebte Erleichterung für die Fußgänger verkehrt sich hier ins Gegenteil.

Wir haben jetzt nur die Möglichkeit, die Bezirksvertreter aufzufordern, den Antrag der Stadt zur Umwidmung abzulehnen. Da diese bereits in der Sitzung Ende September interfraktionelle Einigkeit mitgeteilt haben, geht es hier im wesentlichen um Umstimmung einer einmal gefassten Meinung. Soweit einzelne Anlieger persönliche Kontakte zu unseren Bezirksvertretern haben, möchte ich sie bitten, das persönliche Gespräch zu Umstimmung zu nutzen.
Argumente haben wir zur Genüge, jeder einzelne Punkt der Stadtverwaltung kann von uns vernünftig widerlegt werden.
Wesentlich dürfte hier neben dem Kostenaspekt der Punkt 7 sein. Es ist eben nicht die gesamte Strasse zwingend abzureissen, also ist die Gelegenheit zum Umbau gar nicht so günstig, wie die Stadt gerne darstellen möchte.

Ich werde in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag an die Bezirksvertreter formulieren und, wie den ersten Antrag auch, nach Möglichkeit von den Anliegern mit unterzeichnen lassen.

Desweiteren werde ich, um den öffentlichen Druck auszunutzen, wiederum die Presse mit entspre-chenden Informationen versorgen. Der gestrige Artikel in der Rheinischen Post ist auch auf diesem Wege zustande gekommen.

Soweit noch Ideen, Vorschläge oder übersehene Punkte auffallen, bitte ich darum, mit meinem Sohn Kontakt aufzunehmen, damit entsprechende Änderungen noch abgestimmt werden können.


Mit freundlichen Grüßen

Maria Krudewig
Lieben Gruß,

Stephan

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Mo 28. Nov 2011, 11:36

Offenes Schreiben an die Mitglieder der
Bezirksvertretung Hüls




Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits in meinem Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung vom 15.11.2011 übersende ich dieses Schreiben in meinem Namen und im Namen der bereits bekannten Anlieger der Strasse Am Beckshof.

Zunächst möchte ich mich bedanken, dass Sie unseren Anträgen entgegengekommen sind, indem Sie die endgültige Entscheidung auf den 13.12.2011 vertagt haben.
Desweiteren möchte ich mich bedanken, dass Sie unseren Anträgen entgegengekommen sind, indem Sie die detaillierte Erläuterung der Umbaupläne durch die Stadtverwaltung angeregt haben.
Diese Erläuterung hat in der Zwischenzeit in meinem Hause stattgefunden.
Unverständlich bleibt mir allerdings, warum keiner der Bezirksvertreter es für nötig hielt, auf die in der Sitzung vom 28.09.2011 bereits interfraktionell festgelegte Entscheidung hinzuweisen.
Da im Sitzungsprotokoll der 12. Sitzung vermerkt ist, dass die Maßnahme aus finanztechnischen Gründen am 19.10.2011 beschlossen sein muss, ist mir auch unklar, inwieweit die angeregte Bürgerbeteiligung überhaupt noch eine Einbeziehung des Bürgerwillens bewirken kann.
Ist hier schon endgültig am Bürger vorbei entschieden?

Ich hoffe nicht.

Die wesentlichen Punkte aus der Erläuterung durch Herrn Beyer und Herrn Dr. Böttges habe ich aus unserer Sicht wie folgt zusammengefasst:.
1) Die Stadt hat in den neunziger Jahren eine entsprechende Stadtteilplanung vorgelegt, diese werde jetzt umgesetzt.
2) Die Stadt sieht in der Einrichtung der verkehrsberuhigten Zone einen wesentlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit, insbesondere durch „Gleichberechtigung“ der Fußgänger mit dem Kraftfahrzeugverkehr.
3) Speziell für das Altenheim sei eine verkehrsberuhigte Zone von Vorteil.
4) Ziel dieser Massnahme soll keinesfalls sein, den Durchgangsverkehr in irgend einer Weise umzuleiten. Dies sei nicht Grundlage für eine Verkehrsberuhigung.
5) Die Stadt Krefeld würde im entsprechenden Verteilverfahren voraussichtlich (!) von einer Anliegerbeteiligung in Höhe von 50% der Baukosten ausgehen.
6) Eine genaue Verteilung auf die Anlieger könne wegen der umfangreichen Berechnungsgrundlagen keinesfalls vor Abschluss der Bauarbeiten erfolgen.
7) Die von den SWK geplante Kanalverlegung erfordert eine Strassenöffnung von etwa einem Meter Breite entlang der gesamten Strasse.
8) Die hierbei anzurechnenden Wiederherstellungskosten, durch die SWK zu tragen, liegen nach einem festen Verteilungsplan bei etwa € 20.000,--.
9) Parkplätze seien in ausreichendem Masse vorhanden. Die im vorgelegten Bauplan wegfallenden 3 Parkplätze im östlichen Teil der Strasse sollen nach Möglichkeit dennoch erhalten bleiben. Der Parkplatz fällt als öffentliche Verkehrsfläche aus dem Verteilerschlüssel raus.
10) Die Pflasterung der Strasse soll nach modernsten Gesichtpunkten verlegt werden.
11) Inwieweit die Stadt nach Umwidmung im Winter Schnee räumt, soll noch geprüft werden.


Bar jeglicher verwaltungstechnischer Finessen stellt sich die voraussichtliche Kostenlast für die Anlieger wie folgt dar:
Baukosten etwa € 200.000,--.
Einen Abzug der anteiligen SWK- Kosten lasse ich zu Gunsten der üblichen Kostensteigerungen aussen vor.
Anliegeranteil vorbehaltlich einer anderen Entscheidung durch die Stadt: 50% = € 100.000,--.
Strassenlänge etwa 144m, entsprechend 288m Anlieger, abzüglich Parkplatzanteil ca. 50m verbleiben 238m, also etwa € 420,-- pro Meter Strassenfront.
Die tatsächlichen Kosten können je nach Grundstücksgrösse und Nutzung wesentlich abweichen!
Grob gefasst hierbei: Kein Garten=billiger, Garten=teurer, Altenheim=viel teurer.

Unabhängig von der durch unseren Antrag in der Bezirksvertretung nunmehr (voraussichtlich) wesentlich geringeren Bemessungsgrundlage bleibt die Nachbarschaft jedoch bei der Ablehnung des Umbaus.

Unsere Gründe im Wesentlichen:
1) Es ist für uns Anlieger nicht schlüssig darzulegen, warum ein in den 90ern beschlossenes Konzept ohne Anpassung insbesondere an die wirtschaftliche Lage der Stadt zwangsweise durchgezogen werden muss.
2) Die „Gleichberechtigung“ im Verkehr nützt demjenigen, der nicht im Auto ist, im Zweifelsfall gar nichts. §3 Abs.1 Satz 2 der StVo gibt jedem Verkehrsteilnehmer vor: „Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Also ist in den beengten Passagen an den Enden der Strasse bereits jetzt Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Der Kraftfahrer, der sich jetzt nicht daran hält, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in einer verkehrsberuhigten Zone nicht langsamer werden.
3) Auch die Leiterin des Altenheimes gibt zu bedenken, dass die Einrichtung einer verkehsberuhigten Zone ihrer Meinung nach nicht von Vorteil für die Bewohner wäre. Kurz gesagt, Rollstuhl und Kopfsteinpflaster haben sich nicht so gerne...
4) Weiterhin sind wir, auch gegen die Verwaltungsmeinung, der Ansicht, dass ein verkehrsberuhigter Bereich sich auch durch beruhigten Verkehr auszeichnen sollte. Die Geschwindigkeitsüberwachung kann und wird nicht durchsetzbar sein, entsprechende Erfahrungen liegen zum Beispiel auf der Josef- Heinrich Strasse und auf der Fette Henn reichlich vor. Der Durchgangsverkehr bleibt mangels Alternative auch. Also bleibt per Saldo nur die Namensänderung, aber keine Beruhigung.
5) Inwieweit die Stadt im Nachgang tatsächlich bei den genannten (nicht zugesicherten!) 50% bleibt, ist nicht abzusehen. Das Kostenrisiko für die Anliegergemeinschaft schwankt somit zwischen € 90.000 und € 144.000. Bei so ungenau zu kalkulierenden Kosten würde kein privater Bauherr irgendein Projekt angehen. Mit dem Geld anderer ist´s da schon leichter.
6) Nach Aussage der Stadt könne eine genaue Verteilung der Anteile auf die Anlieger erst nach Abschluss der Baumassnahme vorgenommen werden. Die Berechnung richte sich unter anderem nach Strassenfront, Grundstücksgrösse, Nutzung, umbauten Raum. Hier wird neben dem o.g. Risiko aus der Bandbreite der Kosten für die Anliegerschaft noch ein spezielles Risiko für jeden einzelnen Anlieger geschaffen. Konkret: Bin ich kreditwürdig genug oder muss ich mein Haus verkaufen, um die Anliegergebühren zu zahlen. Eine Finanzplanung für den Einzelnen ist nicht möglich. Es ist unverständlich, dass die Stadt vorab nicht in der Lage sein soll, den Verteilungsschlüssel zu präzisieren. Die entsprechenden Grundlagen sind der Stadt bekannt. Auch ohne eine feste Bausumme muss eine prozentuale Zurechnung bereits vorab möglich sein.
7) Bisher sind wir von einer Öffnung der gesamten Strasse durch die SWK ausgegangen, im Zuge derer die Strasse „bei Gelegenheit“ umgebaut werden soll. Nach Auskunft der Stadt soll durch die SWK aber nur ein etwa einen Meter breiter Graben ausgehoben werden. Eine besondere Gelegenheit zum Umbau stellt sich somit keinesfalls dar. Hier bietet sich allerdings für die Stadt in Zeiten angespannter Haushaltslage die Chance, € 180.000,-- an eigenem und Bürgergeld einzusparen, indem man dem Wunsch der Anlieger entspricht und sich auf die Kanalerneuerung durch die SWK beschränkt.
8) Für den einfach denkenden Bürger ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn Strassenbau von einem Meter Breite im konkreten Fall etwa € 20.000,-- kosten soll (Erstattungsbeitrag der SWK) , die gesamte Strasse ohne Nebenarbeiten mit maximal 4 Meter Breite nachher aber € 176.000,--.
9) Über die ausreichende Parkplatzsituation mag sich jeder ein eigenes Bild machen. Am Besten mit dem Auto. Aus der Sicht aller Anlieger, die nicht stolzer Eigentümer einer Garage sind, ist Parkplatzmangel jedenfalls reichlich vorhanden. Ebenso ist es mit den Mitarbeitern des Altenheimes, die auf der Suche nach zulässigen Parkplätzen nicht besser dastehen. Auch ohne Wegfall von drei weiteren Plätzen bleibt die Lage angespannt.
10) Die „modernsten“ Pflasterungsmethoden lassen sich auf den etwas weniger frequentierten Strassen Fette Henn und Josef- Heinrich Strasse eingehend bewundern. Selbst mit dem Fahrrad ist dort auch nach Nachbesserung nicht klackerfrei zu fahren. Die Lärmbelästigung für die Anwohner wird wesentlich steigen. Insbesondere natürlich in den Nachtstunden, wenn kein Fußgänger das Tempo limitiert. Der im Gegensatz zur Fette Henn wesentlich stärkere LKW- Verkehr für die Infrastruktur des Altenheimes und für die Druckerei bleibt völlig unberücksichtigt. Die Scherkräfte sollen im Eingangsbereich Tönisberger Strasse durch Asphaltierung aufgefangen werden, nicht jedoch im Einfahrtsbereich Parkplatz und Altenheim. Die Stadt sollte planungstechnische Fehlentscheidungen nicht durch blosse Wiederholungen richtiger erscheinen lassen.
11) Die Schneeräumpflicht der Stadt soll noch geprüft werden. Soweit die Strasse durch die Umwidmung aus der Räumung durch die Stadt rausfällt, wird hier ein wesentlicher Gefahrenpunkt neu geschaffen. Eine Räumung der Gehsteige durch die Anwohner ist vollkommen sinnfrei, wenn der Strassenverkehr den nicht geräumten Schnee mangels echter Bordsteinkante fröhlich platschend auf die Gehsteige befördert. Die angestrebte Erleichterung für die Fußgänger verkehrt sich hier ins Gegenteil.
12) Durch die geplante Absenkung der Bürgersteige mag die Stadtseitig gewünschte „Vereinheitlichung“ von Fahrbahn und Bürgersteig zwar optisch den gewünschten Effekt der verkehrsberuhigten Zone erreichen. In der Realität aber wird dies nur dazu führen, dass der Kraftverkehr die Chance der kurzfristigen Fahrbahnerweiterung auf den Bürgersteig reichlich ausnutzt. Diese Maßnahme konterkariert den Sicherheitsgedanken, der hinter den Umbaumaßnahmen stehen sollte.

Aus unserer Sicht wird hier also, knapp zusammengefasst, ein großer Anteil städtischen und privaten Geldes zum Teil völlig sinnfrei ausgegeben. Der restliche Anteil eher widersinnig.

Wir bitten daher dringlichst, die ohne Bürgerbeiteiligung getroffene Entscheidung vom 28.09.2011 unter Berücksichtigung der vorgelegten Argumente nochmals zu überdenken und den Umbau unserer Strasse abzulehnen.

Einen entsprechenden Antrag auf Ablehnung werden wir mit der Unterschriftenliste rechtzeitig vor der Sitzung der Bezirksvertretung am 13.12.2011 einreichen.



Mit freundlichen Grüßen

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Di 29. Nov 2011, 12:14

Stadt Krefeld
Bezirksvertretung Hüls
Bezirksvorsteher
Herr Philibert Reuters





Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Hüls am 13.12.2011
TOP noch nicht bekannt
„Umgestaltung der Strasse Am Beckshof“




Sehr geehrter Herr Reuters,


zu der oben genannten Versammlung stelle ich folgenden Antrag in meinem Namen und im Namen der in der Anlage genannten ..... Eigentümer von Grundstücken anliegend Am Beckshof in Hüls:

Wir beantragen die Ablehnung des Umbaus unserer Strasse zur verkehrsberuhigten Zone.

Unsere Gründe habe ich in meinem Schreiben vom 28.11.2011 allen Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits per Mail oder Post zukommen lassen.
Der vollständigkeit halber habe ich sie untenstehend nochmals aufgeführt.

1) Es ist für uns Anlieger nicht schlüssig darzulegen, warum ein in den 90ern beschlossenes Konzept ohne Anpassung insbesondere an die wirtschaftliche Lage der Stadt zwangsweise durchgezogen werden muss.
2) Die „Gleichberechtigung“ im Verkehr nützt demjenigen, der nicht im Auto ist, im Zweifelsfall gar nichts. §3 Abs.1 Satz 2 der StVo gibt jedem Verkehrsteilnehmer vor: „Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.“ Also ist in den beengten Passagen an den Enden der Strasse bereits jetzt Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Der Kraftfahrer, der sich jetzt nicht daran hält, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in einer verkehrsberuhigten Zone nicht langsamer werden.
3) Auch die Leiterin des Altenheimes gibt zu bedenken, dass die Einrichtung einer verkehsberuhigten Zone ihrer Meinung nach nicht von Vorteil für die Bewohner wäre. Kurz gesagt, Rollstuhl und Kopfsteinpflaster haben sich nicht so gerne...
4) Weiterhin sind wir, auch gegen die Verwaltungsmeinung, der Ansicht, dass ein verkehrsberuhigter Bereich sich auch durch beruhigten Verkehr auszeichnen sollte. Die Geschwindigkeitsüberwachung kann und wird nicht durchsetzbar sein, entsprechende Erfahrungen liegen zum Beispiel auf der Josef- Heinrich Strasse und auf der Fette Henn reichlich vor. Der Durchgangsverkehr bleibt mangels Alternative auch. Also bleibt per Saldo nur die Namensänderung, aber keine Beruhigung.
5) Inwieweit die Stadt im Nachgang tatsächlich bei den genannten (nicht zugesicherten!) 50% bleibt, ist nicht abzusehen. Das Kostenrisiko für die Anliegergemeinschaft schwankt somit zwischen € 90.000 und € 144.000. Bei so ungenau zu kalkulierenden Kosten würde kein privater Bauherr irgendein Projekt angehen. Mit dem Geld anderer ist´s da schon leichter.
6) Nach Aussage der Stadt könne eine genaue Verteilung der Anteile auf die Anlieger erst nach Abschluss der Baumassnahme vorgenommen werden. Die Berechnung richte sich unter anderem nach Strassenfront, Grundstücksgrösse, Nutzung, umbauten Raum. Hier wird neben dem o.g. Risiko aus der Bandbreite der Kosten für die Anliegerschaft noch ein spezielles Risiko für jeden einzelnen Anlieger geschaffen. Konkret: Bin ich kreditwürdig genug oder muss ich mein Haus verkaufen, um die Anliegergebühren zu zahlen. Eine Finanzplanung für den Einzelnen ist nicht möglich. Es ist unverständlich, dass die Stadt vorab nicht in der Lage sein soll, den Verteilungsschlüssel zu präzisieren. Die entsprechenden Grundlagen sind der Stadt bekannt. Auch ohne eine feste Bausumme muss eine prozentuale Zurechnung bereits vorab möglich sein.
7) Bisher sind wir von einer Öffnung der gesamten Strasse durch die SWK ausgegangen, im Zuge derer die Strasse „bei Gelegenheit“ umgebaut werden soll. Nach Auskunft der Stadt soll durch die SWK aber nur ein etwa einen Meter breiter Graben ausgehoben werden. Eine besondere Gelegenheit zum Umbau stellt sich somit keinesfalls dar. Hier bietet sich allerdings für die Stadt in Zeiten angespannter Haushaltslage die Chance, € 180.000,-- an eigenem und Bürgergeld einzusparen, indem man dem Wunsch der Anlieger entspricht und sich auf die Kanalerneuerung durch die SWK beschränkt.
8) Für den einfach denkenden Bürger ist es nur schwer nachvollziehbar, wenn Strassenbau von einem Meter Breite im konkreten Fall etwa € 20.000,-- kosten soll (Erstattungsbeitrag der SWK) , die gesamte Strasse ohne Nebenarbeiten mit maximal 4 Meter Breite nachher aber € 176.000,--.
9) Über die ausreichende Parkplatzsituation mag sich jeder ein eigenes Bild machen. Am Besten mit dem Auto. Aus der Sicht aller Anlieger, die nicht stolzer Eigentümer einer Garage sind, ist Parkplatzmangel jedenfalls reichlich vorhanden. Ebenso ist es mit den Mitarbeitern des Altenheimes, die auf der Suche nach zulässigen Parkplätzen nicht besser dastehen. Auch ohne Wegfall von drei weiteren Plätzen bleibt die Lage angespannt.
10) Die „modernsten“ Pflasterungsmethoden lassen sich auf den etwas weniger frequentierten Strassen Fette Henn und Josef- Heinrich Strasse eingehend bewundern. Selbst mit dem Fahrrad ist dort auch nach Nachbesserung nicht klackerfrei zu fahren. Die Lärmbelästigung für die Anwohner wird wesentlich steigen. Insbesondere natürlich in den Nachtstunden, wenn kein Fußgänger das Tempo limitiert. Der im Gegensatz zur Fette Henn wesentlich stärkere LKW- Verkehr für die Infrastruktur des Altenheimes und für die Druckerei bleibt völlig unberücksichtigt. Die Scherkräfte sollen im Eingangsbereich Tönisberger Strasse durch Asphaltierung aufgefangen werden, nicht jedoch im Einfahrtsbereich Parkplatz und Altenheim. Die Stadt sollte planungstechnische Fehlentscheidungen nicht durch blosse Wiederholungen richtiger erscheinen lassen.
11) Die Schneeräumpflicht der Stadt bleibt mangels Rückmeldung der Stadt ungeklärt. Soweit die Strasse durch die Umwidmung aus der Räumung durch die Stadt rausfällt, wird hier ein wesentlicher Gefahrenpunkt neu geschaffen. Eine Räumung der Gehsteige durch die Anwohner ist vollkommen sinnfrei, wenn der Strassenverkehr den nicht geräumten Schnee mangels echter Bordsteinkante fröhlich platschend auf die Gehsteige befördert. Die angestrebte Erleichterung für die Fußgänger verkehrt sich hier ins Gegenteil.
12) Durch die geplante Absenkung der Bürgersteige mag die Stadtseitig gewünschte „Vereinheitlichung“ von Fahrbahn und Bürgersteig zwar optisch den gewünschten Effekt der verkehrsberuhigten Zone erreichen. In der Realität aber wird dies nur dazu führen, dass der Kraftverkehr die Chance der kurzfristigen Fahrbahnerweiterung auf den Bürgersteig reichlich ausnutzt. Diese Maßnahme konterkariert den Sicherheitsgedanken, der hinter den Umbaumaßnahmen stehen sollte.

Aus unserer Sicht wird hier also, knapp zusammengefasst, ein großer Anteil städtischen und privaten Geldes zum Teil völlig sinnfrei ausgegeben. Der restliche Anteil eher widersinnig.

Wir bitten daher dringlichst, die ohne Bürgerbeiteiligung getroffene Entscheidung vom 28.09.2011 unter Berücksichtigung der vorgelegten Argumente nochmals zu überdenken und den Umbau unserer Strasse abzulehnen.



Mit freundlichen Grüßen

Maria Krudewig
Lieben Gruß,

Stephan

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Mi 30. Nov 2011, 11:21

Offener Brief von Julius Storath:

Ich kann mein Glück kaum fassen
- oder manchmal muss man als Naturwissenschaftler auch emotional werden.

Wat en Jlück – so dachte ich !! Die Stadt will tatsächlich fast 200.000 EURO auf knapp 150m Straße vergraben und das auch noch bei mir vor der Haustüre.
Seit 1997 betreibe ich Am Beckshof als praktischer Arzt meine allgemeinmedizinische Praxis mit einer durchschnittlichen Frequenz von 60 – 80 Besuchern am Tag. Bis heute hat es „Am Beckshof“ KEINEN, wirklich KEINEN EINZIGEN nennenswerten, mir bekannten Unfall mit PKW, Radfahrern, Rollstuhlfahrern, Rollatorennutzern und Fußgängern gegeben der auch nur im geringsten Anlass zum umstricken des Beckshofs zur Spielstraße geben könnte. Da muss es andere Gründe geben.
Mir sind auch keine Patienten bekannt die sich durch "rasende" Auto- Rad- oder Rollstuhlfahrer davon abgehalten lassen, meine Praxis aufzusuchen. Senioren die mit ihrem Gehwagen aus dem Fischers-Meysers-Stift zu mir kommen haben andere Sorgen als die zwingend notwendige Einführung einer verkehrsberuhigten Zone vor ihren Pflegeplätzen, auf der Grundlage von im letzten Jahrtausend getätigten Planungen im Tiefbauamt der Stadt Krefeld. Da muss es andere Gründe geben.
Die Zahl der Schwangeren und Frauen im gebärfähigen Alter „Am Beckshof“ lässt nicht gerade auf mehrere Geburtenschwemmen in den kommenden Jahrzehnten hoffen oder gar schließen. Die Zahl als gefährdet einzustufender Kinder hält sich „Am Beckshof“ ebenfalls streng begrenzt unter 5. Die demografische Entwicklung wird wohl, sofern ein Problem, auch dieses in 3-4 Jahren lösen. Da muss es andere Gründe geben.
Allerdings hat uns die Stadt im letzten Winter bei ruhendem Verkehr, sprich parkenden Autos so manchen Ausrutscher auf dem Parkplatz „Am Beckshof“ gegönnt. Die Stadt war auf Grund „fehlender Priorität des Beckshofs“ erst nach mehreren Anrufen durch unterschiedliche Anlieger über Tage hinaus Willens oder in der Lage die fast als Schlittschuhbahn nutzbare Parkfläche mit einigen handvoll Sand zu sichern. Dieser wurde vom hochprofessionellen Winterdienst, sprich GSAK Bediensteten, tatsächlich mit der Hand aus einem fahrenden Kleinlaster von der Ladefläche auf den Parkplatz ausgeworfen..
Der Sand liegt noch heute.

Schon 1997 war die Kasse der Stadt so klamm dass ich den durchaus begrüßten Fahrradständer vor meiner Praxis auf städtischem Grund, auf eigene Kosten errichten durfte. Die Straße war der Stadt als Durchgangsstraße !!!! so wichtig dass eine Einengung um 1,5m während der Bauzeit nicht genehmigt wurde, was die Baukosten erheblich durch Ramm- und Verbauarbeiten belastete. Ein Absenken des Bürgersteigs vor meinem Eingang, obwohl zur Kabelverlegung offen, wurde nicht befürwortet. Dem Vordach meines Nachbars ist es egal ob es mit 7km/h in einer verkehrsberuhigten Zone oder mit angepasster Geschwindigkeit in einer Durchgangsstraße von Müllfahrzeugen oder Post-LKW abgefahren wird.
Statt uns Bürger, die die Verkehrslage vor Ort am besten beurteilen können, mit unsinnigen und kostspieligen, nicht wünschenswerten Verschlimmbesserungen der Situation zu beglücken, schlage ich einen sinnvolleren Einsatz der Gelder, z.B. zur Vergoldung der neuen Lampen auf dem Ostwall o.ä. vor. Besser noch - einfach mal SPAAAAAREN !! Oder gar noch besser !!! - weniger Schulden machen.
Die SWK soll, sofern notwendig, einfach den Kanal sanieren, die Straße wiederherstellen und den Beckshof so lassen wie er ist weil die Anwohner mehrheitlich zufrieden sind.
Die Stadt kann das so eingesparte Geld auf die "Hohe Kante" legen und z.B. für den Ausbau der Straßenbahn ansparen oder gar für die Sanierung der Turnhalle am Herrenweg ausgeben. Die hat´s echt nötig !! Toiletten in Schulen sind sicherlich auch ein Thema das nach Geld ruft.
Eine verkehrsberuhigte Zone „Am Beckshof“ ohne deutlich den Verkehr reduzieren zu können, ja erst gar nicht zu wollen, ist, mit Verlaub ein Blödsinn den sich die Politik in der Stadt meiner Meinung nach von den SWK, mutmaßlich sogar unbewusst, hat unterjubeln lassen.
Unsere geschätzten Lokalpolitiker vor Ort dürfen die Suppe nun für die hohen Herren in der Stadt und bei der SWK auslöffeln und müssen ihren Kopf dafür hinhalten.
Gemeinsam mit den anderen Anwohnern, die sich ebenfalls gegen das Verprassen von Steuergeldern aussprechen, wünsche ich mir dass unsere Bezirksvertreter bei der entsprechenden Abstimmung am 13.12. 2011 ihre bisherige Haltung INTERFRAKTIONELL überdenken und nach Anhörung der Anlieger ein deutliches interfraktionelles „NEIN“ zum verpulvern von öffentlichen Geldern an die SWK signalisieren und folgerichtig eine deutliche Absage an „Pflaster Am Beckshof“ erteilen.

Liebe Bezirksvertreter aller Fraktionen:
Pflaster „Am Beckshof“ ist wirklich nicht der Stein der Weisen !

V.i.S.d.P.
Julius-Josef Storath
Lieben Gruß,

Stephan

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Mi 30. Nov 2011, 15:58

So berichtet die Rheinische Post heute:

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Re: Die seltsamen Abzockversuche der Stadt Krefeld

Ungelesener Beitragvon krude » Do 1. Dez 2011, 12:45

Unter großer Bürgerbeteiligung wurde gestern am WZ-Bus heftig über die Methoden der Stadt Krefeld diskutiert. Mehr zum Thema in der morgigen Ausgabe der Westdeutschen Zeitung.
Lieben Gruß,

Stephan

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