Die SPIEGEL-Gruppe trifft anscheinend Vorkehrungen, die Haftung für Verluste der SPIEGELnet GmbH zu begrenzen.
Die SPIEGELnet GmbH ist eine hunderprozentige Tochter des SPIEGEL-Verlags, in der die Internet-Aktivitäten des Unternehmens gebündelt sind. Zur Unternehmung gehört u.a. SPIEGEL-Online.
Per Mitteilung im Handelsregister Hamburg wurde am 02.01.2012 bekannt gegeben, dass der zwischen der SPIEGELnet GmbH und dem SPIEGEL-Verlag bestehende Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet wurde.
Den Gläubigern von SPIEGELnet, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung bekannt gemacht worden ist, ist vom anderen Vertragsteil demnach Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck melden.
vgl: Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 88394
Was heisst das genau ?
Besteht ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen zwei Unternehmen, impliziert dieser auch die Verpflichtung der herrschenden Gesellschaft (Mutter-Unternehmen) zur Verlustübernahme. Die Kündigung dieses Ergebnisabführungsvertrages bedeutet nun nach meinem Verständnis, dass der SPIEGEL-Verlag in Zukunft nicht mehr für Verluste seiner 100%-Tochter aufkommen will. Gläubiger der Internet-Tochter können sich dann nicht mehr bezüglich des Ausgleichs ihrer Forderungen an den Verlag wenden.
Ebenso wurde der zwischen der SPIEGELnet GmbH und der SPIEGEL Online GmbH bestehende Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet.
vgl. Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 77913
Über den Geschäftsbetrieb bei der SPIEGELnet GmbH sind zuletzt immer wieder Negativmeldungen bekannt geworden. So wurde im November 2011 im Rahmen von Rationalisierungsmaßnahmen der Bereich Unternehmenskommunikation geschlossen. Zuvor wurden bereits die Portalaktivitäten eingestellt.und ein geplanter Börsengang abgesagt.

