Keine Einigung der Branchenverbände über Fotohonorare
Die Verhandlungen zwischen uns und den Verlegern über faire Vergütungen für Pressefotos sind leider nach über acht Jahren Verhandlungsmarathon erfolglos geblieben. Zwar hatten wir uns, wie Sie wissen, bereits 2010 auf Honorare für die Textberichterstattung geeinigt, für Bilder hatten wir aber mangels Einigung zunächst ein Verhandlungsmoratorium, also eine Denkpause, bis zum 1. Januar 2011 vereinbart. Auch dies hat jedoch nichts genützt, der BDZV beharrt auf seinen Dumping-Angeboten, die für uns nicht annehmbar sind. Unsere Gremien müssen nun entscheiden, ob wir die vom Urhebergesetz vorgesehene Schlichtungsstelle angerufen sollen. Da der BDZV sich dazu bisher ablehnend geäußert hat, müssten wir die Schlichtung im Klageverfahren durchsetzen. Es wird daher wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bevor eine verbindliche Regelung vorliegt (mehr dazu unter
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). Bis dahin müssen Gerichte im Fall von individuellen Klagen selbst feststellen, was eine angemessene Vergütung bedeutet.20 Euro sind keine angemessene Vergütung
Eine gute Nachricht kommt aus Braunschweig: Das Landgericht Braunschweig hat sich in einem Verfahren gegen die AGB der Braunschweiger Zeitung u.a. mit der Höhe von Fotohonoraren auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass 20 Euro pro Bild keine angemessene Vergütung darstellt. Der Verlag hatte diese 20 Euro als Pauschalhonorar für alle Urheber- und Verwertungsrechte vorgesehen. Ebenfalls für rechtswidrig hielt das Gericht übrigens ein Pauschalhonorar von 40 Cent pro Druckzeile, wenn damit alle Urheber- und Verwertungsrechte abgegolten sind.
Schön auch die Feststellung: Nach dem Urhebervertragsrecht aus dem Jahr 2002 ist der Urheber "ausnahmslos an jeder Nutzung seines Werkes zu beteiligen". Vergütungsklauseln, die dem nicht entsprechen, sind unwirksam! Ein Satz, der spätestens ab jetzt gerahmt über dem Schreibtisch jedes freien Journalisten hängen sollte
Leider prüfte das Gericht nicht die von uns gestellte Frage, ob die Honorarhöhe auch als sittenwidrig einzustufen sei. Wir hoffen, dass wir diese Frage in einem der anderen anhängigen Verfahren beantwortet bekommen (mehr dazu unter:
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).Dr. Anja Zimmer
Geschäftsführerin
Deutscher Journalisten-Verband
Landesverband NRW e.V.
Humboldtstraße 9
40237 Düsseldorf
Tel: 0211/233 99-0
Fax: 0211/233 99-11
